AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens
Kolata GbR
Karl-Marx-Str. 17, 12043 Berlin

1. Geltungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend AGB genannt) gelten für Verträge der Kolata GbR mit den Betriebsstätten LIANE EVENT SPACE über die mietweise Überlassung der Räumlichkeiten Liane1 und  Liane2, zur Lieferung von Speisen und Getränken und zur Bereitstellung von Geschirr und Workshop-Equipment
1.2 Die Unter- und Weitervermietung der überlassenen Räume sowie deren Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kolata GbR.

Geschäftsbedingungen des Kunden der Kolata GbR finden nur dann Anwendung, wenn dies zu Beginn des Vertrages ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

1.3 Die Abnahme von Leistungen der Kolata GbR durch den Kunden gilt als Anerkennung der AGB der Kolata GbR

1.4 Dem Kunden ist bekannt, dass seine Daten gespeichert werden können.

2. Vertragsschluss, Vertragspartner, Haftung, Verjährung

2.1 Sollte der Kunde ein Unternehmen sein, kommt der Vertrag durch die Annahme der verbindlichen Anfrage des Kunden durch eine Unterschrift auf diesem Dokument (auch digital) und in Verbindung mit einer Bestätigung der Kolata GbR durch die Zusendung  des Willkommens-Dokuments mit den Türcodes zustande.

2.2 Vertragspartner ist die Kolata GbR, Inhaber Isabella & Marcus Kolata, Karl-Marx-Str. 17, 12043 Berlin, einerseits und der Kunde andererseits. Ist der Kunde nicht der Veranstalter selbst bzw. wird vom Kunden oder Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator (Dritter) eingeschaltet, so haftet der Kunde zusammen mit dieser dritten Person als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist der Kunde verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese AGB, an die dritte Person weiterzuleiten.

2.3 Die Kolata GbR haftet für Ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden gegen die Kolata GbR auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmensinhabers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen. Ausgenommen sind weiterhin sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Unternehmensinhabers oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Unternehmens beruhen.

2.4 Alle Ansprüche gegen die Kolata GbR verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Unternehmens auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

2.5 Für mitgebrachte Gegenstände der Kunden übernimmt das Unternehmen im Hinblick auf deren Verlust oder Beschädigung keine Haftung. Dies gilt auch für Vermögensschäden.

2.6 Der Kunde haftet für alle Beschädigung der Einrichtung, des Inventars und von Personen in den Betriebsstätten der Kolata GbR, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. Veranstaltungsbesucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung und in Abstimmung mit der Kolata GbR gestattet. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Veranstaltungen übernimmt die Kolata GbR keine Haftung. Die Kolata GbR kann vom Kunden zur Absicherung von eventuellen Schäden die Stellung angemessener Sicherheiten (zum Beispiel Kautionen) verlangen.

2.7 Entstehen durch den vom Kunden verursachten Schaden Nutzungsausfälle für das Unternehmen, so haftet der Verursacher nicht nur für den Schaden, sondern auch für die daraus resultierenden Erlösausfälle.

2.8 Beeinträchtigungen des geregelten Unternehmensbetriebes durch den Kunden werden im Rahmen des Hausrechts geahndet. Insbesondere das Rauchen innerhalb des Gebäudes, das Zurücklassen der Räume mit unverschlossenen Türen oder das Beheben von Verschmutzungen über das normale Maß werden dem Kunden, in Anlehnung an das Ausmaß der zu behebenden Verschmutzungen, in Höhe von mindestens 50,00 EUR in Rechnung gestellt, es sei denn, der Kunde erbringt den Nachweis, ein Schaden oder eine Wertminderung sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale von 50,00 EUR.

3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Angebotsbindung, Reservierungen

3.1 Die Kolata GbR ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Kolata GbR zugesagten Leistungen und Lieferungen zu erbringen sowie die gebuchten Räume bereitzuhalten.

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommenen Leistungen und Lieferungen vereinbarten bzw. üblichen Preisen an die Kolata GbR zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen der Kolata GbR an Dritte.

3.3 Hat der Kunde ein Angebot erhalten, sind die angefragten Räume für 48 Stunden verbindlich reserviert. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme der verbindlichen Buchungsoption bedarf der vorherigen Absprache mit dem Unternehmen. Die Kolata GbR behält sich das Recht vor, nach Ablauf der 48 Stunden oder der verhandelten Option die Räumlichkeiten anderweitig zu vergeben.

4. Dekoration, Benutzung der Räume

4.1 Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Samstag von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr, am Sonntag von 9:00 – 20:00 Uhr. Kunden dürfen sich außerhalb dieser Zeiten nicht mehr im Gebäude aufhalten.

4.2 Die bei der Buchung vereinbarten Nutzungszeiten müssen eingehalten werden. Eventuelle Änderungen bedürfen der Bestätigung durch die Kolata GbR. Selbst wenn die Tagespauschale dem Vertrag zugrunde liegt, gilt der dem Vertragsschluss zugehörigen Angebot ausgewiesenen Nutzungszeitraum. Die Kolata GbR behält sich vor, den Raum nach oder vor dem Nutzungszeitraum des Kunden an diesem Tag an andere Kunden zu vermieten.

4.3 Vom Kunden eingebrachtes Dekorationsmaterial ist nach Veranstaltungsende zu entfernen. Eingebrachte Transportverpackungen, Umverpackungen und alle sonstigen Verpackungsmaterialien sind vom Kunden auf eigene Kosten zu entsorgen. Alle im Rahmen der Veranstaltung eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä. müssen sämtlichen maßgeblichen Ordnungsvorschriften entsprechen. Die Kolata GbR behält sich vor Konfetti nicht als zugelassenes Dekorationsmaterial zu betrachten. Die Reinigung der Räume nach dem Gebrauch von Konfetti stellt die Kolata GbR dem Kunden mit einer zweiten Reinigungspauschale von 35,00 EUR in Rechnung.

4.4 Der Kunde haftet gegenüber der Kolata GbR für die Bezahlung der durch die Veranstaltungsteilnehmer zusätzlich bestellten oder sonstigen der Kolata GbR in Zusammenhang mit der Veranstaltung gegenüber Dritten erbrachten Leistungen oder Auslagen.

4.5 Sämtliche notwendigen behördlichen Erlaubnisse hat der Kunde auf eigene Kosten zu beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dem Kunden obliegt die Einhaltung aller relevanten (ordnungsrechtlichen) Vorgaben. Auf Verlangen der Kolata GbR ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.

5. Rechnungslegung

5.1 Die Rechnung wird nach der Veranstaltung per Email versandt.

5.2 Alle Rechnungen der Kolata GbR sind, insofern schriftlich nicht anders benannt, sofort ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig und ohne Abzüge innerhalb von 14 Bankarbeitstagen zahlbar. Bei nicht fristgemäßer Bezahlung gerät der Kunde in Verzug. Die Kolata GbR ist berechtigt, bei Verzug Zinsen in Höhe von 1 % der Gesamtsumme pro angefangenem Monat zu verlangen. Entstehende Mahnkosten werden dem Kunden belastet.

5.3 Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Unternehmens aufrechnen.

5.4 Die vertraglich benannten Preise verstehen sich der zum Zeitraum des Vertragsabschlusses gültigen Umsatzsteuer. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen der anzuwendende Umsatzsteuersatz, ist die Kolata GbR berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden entsprechend anzupassen.

6. Rücktritt durch den Kunden (Abbestellung, Stornierung), Beanstandung

6.1 Der Kunde kann bei einer gebuchten Veranstaltung bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Danach werden die reinen Raumkosten voll berechnet. Ausgenommen sind Reinigung, Equipmentpauschale und Getränke.

6.2 Catering-Leistungen werden kostenfrei erlassen bei einer Stornierung bis zu 3 Tage vor der Veranstaltung. Bei einem Vertragsrücktritt oder der Stornierung einzelner Catering-Leistungen nach 3 Tagen vor der Veranstaltung werden die Kosten für die Leistungen, die im Vertrag vereinbart wurden in voller Höhe berechnet.

6.3 Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, der Kolata GbR der eines höheren Schadens vorbehalten.

6.4 Die Zahlungsverpflichtung des Kunden nach vorstehenden Ziffern 3.1 bis 3.3 entfällt, wenn der Rücktritt des Kunden aus einem Grund erfolgt, den die Kolata GbR zu vertreten hat.

6.5 Beanstandungen hinsichtlich erbrachter Leistungen oder Lieferungen sind vom Kunden unverzüglich am Veranstaltungstag der Kolata GbR mitzuteilen. Spätere Beanstandungen können mangels Nachprüfungsmöglichkeit nicht mehr akzeptiert werden.

7. Rücktritt durch die Kolata GbR

7.1 Ferner ist die Kolata GbR berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. wenn höhere Gewalt oder andere von der Kolata GbR nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dies gilt ebenso, wenn die Kolata GbR begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Kolata GbR in der Öffentlichkeit gefährden kann.

7.2 Die Kolata GbR hat dem Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

7.3 Im Falle des Rücktritts durch die Kolata GbR steht dem Kunden kein Anspruch auf Schadensersatz zu.

8. Änderungen von Teilnehmerzahl oder Veranstaltungszeit

8.1 Der Kunde teilt der Kolata GbR spätestens 3 Tage vor Veranstaltungstermin die endgültige Teilnehmerzahl mit. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl sowie die Reduktion der vertraglich vereinbarten Leistungen ohne vorherige Absprache und Einwilligung durch die Kolata GbR ist nicht möglich. Verringert sich die tatsächliche Teilnehmerzahl gegenüber der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl wird bei nicht im Voraus erfolgter Einwilligung die ursprünglich im Vertrag benannte Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.

8.2 Nehmen mehr Personen als im Vertrag veranschlagt an der Veranstaltung teil, werden die Mengen der betroffenen Angebotspositionen in der Endabrechnung entsprechend der tatsächlichen Teilnehmerzahl erhöht.

9. Mitbringen von Speisen und Getränken

9.1 Der Kunde darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich mitbringen.

9.2 Überreste und Verpackungsmaterialien sowie Pfandflaschen müssen vom Kunden am Veranstaltungstag auf eigene Kosten entsorgt werden. Absprachen sind möglich.

10. Veröffentlichungen, Werbung

10.1 Anzeigen (Print, Online), die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufsveranstaltungen etc. in den Betriebsstätten der Kolata GbR enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kolata GbR. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, so ist die Kolata GbR zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

10.2 Jede Art von Werbung, Information, Einladungen etc., durch die ein Bezug zum Unternehmen, insbesondere durch Verwendung des Unternehmensnamens oder der Namen der Betriebsstätten, hergestellt wird, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kolata GbR.

10.3 Der Kunde darf Namen und Markenzeichen der Kolata GbR bzw. seiner Betriebsstätten im Rahmen der Bewerbung seiner Veranstaltung nur mit vorheriger Zustimmung nutzen.

11. Corona

11.1 Der Kunde ist Veranstalter und ist für die Einhaltung der aktuellen Regelungen zum Infektionsschutz und öffentlich rechtlich geltenden Corona-Regeln für seine Veranstaltung verantwortlich. 

11.2. Für die Erstellung eines Hygieneplans ist der Kunde selbst verantwortlich.

11.3. Die Kolata GbR hat kein Personal vor Ort und wird die Gäste des Kunden nicht vor Eintritt kontrollieren. Diese Aufgabe obliegt dem Kunden.

11.4. Die Kolata GbR gibt keine Auskunft oder Beratung bezüglich der geltenden Regelungen und haftet nicht bei Nicht-Einhaltung.

12. Catering

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Caterers: https://maxundmurat.de/agb/

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Bestätigung oder dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

13.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Kolata GbR in Berlin.

13.3 Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

13.4 Die Kolata GbR hat nach Abstimmung mit dem Kunden sowie nach Information der Teilnehmer das Recht, technische Aufzeichnungen von der Veranstaltung zu machen und diese für Eigenwerbung zu nutzen.

13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch diejenige wirksame und/oder durchsetzbare Bestimmung als -ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichem Zweck am nächsten kommt.

Stand dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen: 06/2023